aktuelle Ergänzung: Schlaf-Ausrüstung in den Hütten
Soeben aus einer postalischen Information des ÖAV (Sektion Weitwanderer), die heute im Briefkasten lag, entnommen:
"Die 2020 Corona-bedingt eingeführte Reservierungspflicht auf den Schutzhütten der [deutschsprachigen: AVS, DAV, ÖAV] alpinen Vereine wird auch 2021 beibehalten (soll aber ausdrücklich keine Dauereinrichtung sein).
Dies wird voraussichtlich auch für die Pflicht zur Mitnahme des eigenen Schlafsacks gelten. [..]"
K2.